Therapiehunde-Ausbildung

 

·       Warum muss der Hund bei Beginn der Therapiehunde-Ausbildung bei THM mindestens 2 Jahre alt sein?

Im Alter von 2 Jahren sind die gröbsten Pubertätsphasen vorbei und der Hund ist charakterlich schon relativ gefestigt. Auch körperlich ist das Wachstum fast abgeschlossen. Zudem muss der Hund für die Ausbildung über einen guten und soliden Grundgehorsam verfügen und dies braucht Zeit. Jedoch wird jeder Hund beim Eintrittstest individuell beurteilt, ob der Zeitpunkt für die Ausbildung stimmt oder ob es ggf. noch zu früh ist.

 

·      Ab wann sind Hunde zu alt für eine Therapiehunde-Ausbildung?

Dies kann man nicht pauschal beantworten und ist abhängig vom Hund. Generell muss der Hund jedoch in guter geistiger und körperlicher Verfassung sein und sollte keine Krankheiten aufweisen, die ihn möglicherweise einschränken könnten.

 

·      Wieviel Zeit muss für die Therapiehunde-Ausbildung eingerechnet werden?

Nebst den offiziellen Trainings müssen die jeweiligen Ausbildungsthemen individuell und je nach Trainingsfortschritt und Ausbildungsniveau des Hundes vertieft und regelmässig geübt werden. Eine genaue Zeitangabe ist daher schwierig.

 

·      Werden bei THM alle Rassen für die Therapiehunde-Ausbildung zugelassen oder gibt es Einschränkungen?

Bei THM sind alle Hunde, egal ob klein/gross, Rassehund oder Mischling, kastriert oder intakt, herzlich willkommen. Voraussetzung ist, dass sie die erforderlichen Charaktereigenschaften mitbringen und gesund sind.

 

·      Sind medizinische Vorkenntnisse seitens der Kursteilnehmer erforderlich?

Nein, medizinische Vorkenntnisse sind keine Pflicht um die Therapiehunde-Ausbildung absolvieren zu können.

 

·      Worauf liegt der Schwerpunkt in der Therapiehunde-Ausbildung?

Gemäss den Statuten des Vereins, hat THM zum Ziel, geeignete Familienhunde zu Therapiehunden auszubilden. Der Fokus liegt somit klar auf dem Vierbeiner. Im Kurs werden zwar die gängigsten Krankheitsbilder, die in einem Einsatz angetroffen werden könnten, am Theorietag angesprochen. Im weiteren Verlauf der Ausbildung werden sie aber nicht weiter vertieft, da es jedem Kursabsolventen und jeder Kursabsolventin freisteht, wo er/sie später in den Einsatz möchte (vorausgesetzt, dass die gewählte Institution für den Hund passt).

 

·      Kann mir THM vorschreiben, wo ich nach der Prüfung mit meinem Hund in den Einsatz darf oder muss?

Nein, die Auswahl der zu besuchenden Institution steht allen frei. Bei der Abschlussprüfung behält sich THM zum Schutz des jeweiligen Hundes jedoch vor, für gewisse Bereiche einen Vorbehalt zu machen oder von späteren Besuchen ganz abzuraten. Hier zählt THM auf die Einsicht und Rücksichtnahme des Besitzers/der Besitzerin gegenüber dem eigenen Hund.

 

·      Wieviel kostet die Therapiehunde-Ausbildung bei THM?

Die Kurskosten belaufen sich aktuell auf CHF 950.- (Stand November 2020). Darin enthalten sind der Theorietag inklusive Skript, der Theorietest, die Trainings sowie die Abschlussprüfung. Die Verpflegung und Anreise sowie die Anschaffung von Material (z.B. Doppelleine etc.) gehen zu Lasten der Teilnehmer.

 

·      Ist mein Hund während und nach absolvierter Ausbildung via THM versichert?

Nein, gemäss Gesetz ist jeder Hundebesitzer/jede Hundebesitzerin verpflichtet, für den eigenen Vierbeiner lebenslänglich eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. THM übernimmt keinerlei Haftung während oder nach der Ausbildung.

 

·       Was geschieht, wenn die Therapiehunde-Ausbildung trotz bestandenem Eintrittstest abgebrochen werden muss?

Sollte dies der Fall sein, werden nicht besuchte Trainings zurückerstattet (die Kursgebühr ist vor dem Theorietag zu begleichen).

 

·      Was haben Hundesocken mit der Therapiehundeausbildung zu tun?

Das Thema wird in der Ausbildung geübt da es in den Einsätzen relevant werden kann. Die Haut älterer Personen wird dünner und anfälliger. Trägt der Hund im Einsatz Socken, können Kratzer vermieden werden. Zudem sind die Böden in gewissen Institutionen sehr glatt, sodass das Tragen von Antirutsch-Socken dem Hund einen sicheren Halt geben kann.  


Nach der Therapiehunde-Ausbildung

·     Welche Pflichten hat man nachdem der Abschlusstest bestanden wurde?

THM erwartet, dass anschliessend regelmässig (und ehrenamtlich) Einsätze in sozialen Institutionen geleistet werden (dies ist für die besuchten Personen von grosser Bedeutung). Weiter wird erwartet, dass man am jährlichen Weiterbildungstag teilnimmt, die Jahresgebühr begleicht und eine Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung (MV) wird sehr geschätzt. Weitere Vereinspflichten bestehen jedoch nicht.

 

·      Welche Leistungen erhalte ich von THM?

o   Nach absolvierter Ausbildung steht der Vorstand von THM allen aktiven Teams bei allfälligen Fragen rund um die Einsätze und Institutionen zur Verfügung. Auf Wunsch begleitet jemand vom Vorstand ein Team auch in einen Einsatz.

o   Weiter ist THM bestrebt, jährlich einen spannenden Weiterbildungstag zu verschiedenen kynologischen Themen zu organisieren (teilnahmeberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie der Vorstand von THM).

 

·      Wie oft geht man in einen Einsatz?

Als Faustregel empfiehlt THM einen Einsatz alle zwei Wochen damit der Hund zwischen den Einsätzen genügend Regenerationszeit hat (das Wohl des Hundes geht ganz klar vor). Dies hängt aber auch vom Hund sowie von der besuchten Institution/Person ab, sodass andere Periodizitäten vereinbart werden können. Entscheidend für die Institution/Person ist die Regelmässigkeit des Hundebesuches.

 

·      Welche Unterlagen müssen wann eingereicht werden?

Jedes Jahr:
Bis jeweils am 1. Dezember des Jahres müssen folgende Unterlagen dem Sekretariat von THM eingereicht werden:

- Kopie des Formulars «Nachweis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement» mit den Unterschriften der besuchten Institution (bei der Institution erhältlich). Alternativ kann die Institution die Bestätigung der geleisteten Einsätze auch auf einem Dokument mit ihrem Briefkopf erstellen.

Alle zwei Jahre:
Weiter muss der Einsatzausweis alle zwei Jahre erneuert werden. Hierfür wird eine aktuelle tierärztliche Bescheinigung benötigt (Formular unter https://therapiehundmensch.ch/der-verein/dokumente/) und aktuelle Titerbestimmungen sollten keine Impfungen vorgenommen worden sein.